• Fundierte energetische Fachplanung des
Neubaus
• Erstellung einer „Bestätigung zum Antrag“
für die Antragsstellung auf Förderung
• Qualifizierte Begleitung und
Dokumentation des Neubaus
• Erstellung einer „Bestätigung nach
Durchführung“ nach Abschluss der
Baumaßnahmen²⁷
Bei einer energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden übernimmt der Energieberater die folgenden Funktionen:
• Fundiertes energetisches
Sanierungskonzept des Bestandsgebäudes
• Erstellung einer „Bestätigung zum Antrag“
für die Antragsstellung auf Förderung
• Qualifizierte Begleitung und
Dokumentation der
Sanierungsmaßnahmen
• Erstellung einer „Bestätigung nach
Durchführung“ nach Abschluss der
Baumaßnahmen
Die Beauftragung des Energieberaters wird von der KfW bezuschusst (50 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 € pro Vorhaben).²⁸
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.kfw.de.