Optimale Förderbedingungen

Neue Konditionen für Darlehen und Zuschüsse!

Wie bereits in der Presse umfänglich berichtet, sind in den relevanten Förderprogrammen der KfW durch die bereits eingegangenen Anträge die Mittel erschöpft.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz arbeitet aktuell an einer Lösung für Neuanträge. 

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Wir informieren an dieser Stelle,  sobald uns neue Informationen vorliegen. 
Der Traum vom Eigenheim, die zusätzliche Wohnung für Jung oder Alt durch Anbau oder Aufstockung sowie auch die Altersversorgung aus neu geschaffenem vermietetem Wohnraum wird mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.07.2021 noch einfacher realisierbar. Das Gesetz umfasst Neubauten und Sanierungen auf Effizienzhaus-Niveau. Ebenso sind darin energetisch wirksame Einzelmaßnahmen geregelt.

Holz ist ein idealer Baustoff für die Herstellung und Sanierung energieeffizienter Wohngebäude bzw. Wohneinheiten. Je nach Ausgestaltung/Umsetzung sind die förderfähigen Kategorien von EffizienzHaus 55, über EffizienzHaus 40 bis hin zu EffizienzHaus 40 Plus gut zu erreichen.

Unter „Wohngebäude“ versteht man nach § 3 Absatz 1 Nummer 33 GEG Gebäude, die nach ihrer
Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen. Hierzu gehören auch Wohn-,
Alten- oder Pflegeheimen sowie ähnliche Einrichtungen. Boardinghäuser (als gewerbliche Beherbergungsbetriebe mit hotelähnlichen Leistungen), Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser sind keine Wohngebäude im Sinne dieser Richtlinie.¹³

Unter „Wohneinheiten“ versteht man in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über einen eigenen, abschließbaren Zugang, Versorgungsanschlüsse für eine Küche sowie Badezimmer und Toilette verfügen.¹⁴

Für Neubauten sind damit folgende Darlehensbeträge und Tilgungszuschüsse möglich:
EffizenzHaus Förderung Übersicht
Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn 


für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt.

Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.¹⁵



Die energetische Sanierung von bestehendem Wohnraum zum Effizienzhaus oder in Form von Einzelmaßnahmen ist ebenfalls förderfähig. Dies gilt z.B. für einen neuen gedämmten Dachstuhl mit/ohne Erschließung einer Wohnraumreserve.

Ziel ist auch hier die Energieeinsparung sowie die Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes, daher sind sowohl Wohngebäude als auch Wohneinheiten sowie selbst genutzter als auch vermieteter Wohnraum förderfähig. Bedingung ist, dass der erste Bauantrag für das Bestandsobjekt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen muss.

Im Rahmen einer Einzelmaßnahme ist auch die Erweiterung bestehender Wohngebäude durch Anbau, Aufstockung oder Ausbau förderfähig. Entstehen die neuen Wohneinheiten ausschließlich 

in der Erweiterung fallen sie wiederum unter die Förderbedingungen für einen Neubau (anstelle einer Sanierung).¹⁶

Insbesondere für Anbau, Aufstockung oder Ausbau bietet der Baustoff Holz aufgrund seines geringen Gewichtes und den Möglichkeiten zur Vorfertigung (siehe hier) enorme Vorteile und Zeiteinsparungspotenziale¹⁷ bzw. ist oft sogar alternativlos.

Die Höhe des geförderten Darlehensbetrages und damit auch des Tilgungszuschusses bestimmt sich auch hier anhand der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.¹⁸

Für Sanierungen zum Energieeffizienzhaus und energetische Einzelmaßnahmen  sind damit folgende Darlehensbeträge und Tilgungszuschüsse möglich:
Eine Tabelle zum Thema Förderfähige Sanierungen, Darlehenshöchstbeträge, Tilgungszuschüsse und die Höchstbeträge pro Wohneinheit
Die Antragstellung kann vom jeweiligen Träger der Investitionsmaßnahme an neuerrichteten oder sanierten selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, z.B. Privatperson oder auch Wohnungseigentümergemeinschaft, aber auch von Ersterwerbern von neuerrichteten oder sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen gestellt werden.¹⁹

Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte für Förderprodukte der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme
des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.²⁰ Auch dessen Beauftragung wird bezuschusst (50 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 € pro Wohneinheit).²¹

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.kfw.de oder www.bafa.de
Die energetische Sanierung von bestehendem Wohnraum zum Effizienzhaus oder in Form von Einzelmaßnahmen ist ebenfalls förderfähig. Dies gilt z.B. für einen neuen gedämmten Dachstuhl mit/ohne Erschließung einer Wohnraumreserve.

Ziel ist auch hier die Energieeinsparung sowie die Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes, daher sind sowohl Wohngebäude als auch Wohneinheiten sowie selbst genutzter als auch vermieteter Wohnraum förderfähig. Bedingung ist, dass der erste Bauantrag für das Bestandsobjekt vor dem 01.02.2002 gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.

Im Rahmen einer Einzelmaßnahme ist auch die Erweiterung bestehender Wohngebäude durch Anbau, Aufstockung oder Ausbau förderfähig. Entstehen die neuen Wohneinheiten ausschließlich in der Erweiterung fallen sie wiederum unter die
Förderbedingungen für einen Neubau (anstelle einer Sanierung).¹⁶

Insbesondere für Anbau, Aufstockung oder Ausbau bietet der Baustoff Holz aufgrund seines geringen Gewichtes und den Möglichkeiten zur Vorfertigung (siehe Seite 20) enorme Vorteile und Zeiteinsparungspotenziale¹⁷ bzw. ist oft sogar alternativlos.

Die Höhe des geförderten Darlehensbetrages und damit auch des Tilgungszuschusses bestimmt sich auch hier anhand der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.¹⁸

Für Sanierungen zum Energieeffizienzhaus und energetische Einzelmaßnahmen sind damit folgende Darlehensbeträge und Tilgungszuschüsse möglich:
Eine Tabelle zum Thema Förderfähige Sanierungen, Darlehenshöchstbeträge, Tilgungszuschüsse und die Höchstbeträge pro Wohneinheit
Die Antragstellung kann vom jeweiligen Träger der Investitionsmaßnahme an neuerrichteten oder sanierten selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, z.B. Privatperson oder auch Wohnungseigentümergemeinschaft, aber auch von Ersterwerbern von neuerrichteten oder sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen gestellt werden.¹⁹

Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte für Förderprodukte der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (im Folgenden: Expertenliste)
unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.20 Auch dessen Beauftragung wird bezuschusst (50 % der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 € pro Wohneinheit).²¹

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
13 Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Dezember 2020.
14 Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Dezember 2020.
15 KfW – Merkblatt Energieeffizient Bauen (Stand 01/2021).
16 KfW – Merkblatt Energieeffizient Sanieren (Stand 01/2021).
17 Cheret, P., Schwaner, K. & Seidel, A. (2013). Urbaner Holzbau – Chancen und Potenziale für die Stadt. DOM Publishers. Unter: https://informationsdienst-holz.de/urbaner-holzbau.
18 KfW – Merkblatt Energieeffizient Sanieren (Stand 01/2021).
19 KfW – Merkblatt Energieeffizient Bauen (Stand 01/2021).
20 KfW – Merkblatt Energieeffizient Bauen (Stand 01/2021).
21 KfW – Merkblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (Stand 01/2021).
Initiative Wohnbau mit Holz
c/o ECO-TIMBER GmbH & Co. KG
Gewerbegebiet A38 – Ost 
Franz-Kühne-Str. 6 
D-37308 Heilbad Heiligenstadt 

Telefon: +49 (0) 3606 502310-0 
E-Mail: info@wohnbaumitholz.de
crossmenuchevron-down